Teilnahmebedingungen

Nutzungsbedingungen

  1. Allgemein

    1. Anbieter

      Die Sponsoringplattform „Energiequell“ wird von der Stadtwerke Herford GmbH betrieben. Die Stadtwerke Herford (SWH) stellen die technische Möglichkeit zur Nutzung der Plattform bereit. Dieses Angebot der SWH ist unentgeltlich. Eigene Kosten im Rahmen der Teilnahme trägt jeder Antragsteller.
    2. Gesellschaftliches Engagement der Stadtwerke Herford GmbH

      Als Energieversorgungsunternehmen in der Region sind die SWH eng mit der Gesellschaft, der Wirtschaft und den Menschen vor Ort verknüpft. Daraus erwächst eine Verantwortung, die das Unternehmen gern wahrnimmt. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Betätigung in Herford, Hiddenhausen, Spenge und Enger. Den Fokus der Sponsoringtätigkeit bildet dementsprechend die Förderung von lokalen, gemeinnützigen Organisationen und Veranstaltungen mit nachhaltiger Zielsetzung und regionaler Ausrichtung. Die SWH engagieren sich verstärkt in Bereichen, von denen ihre Kunden unmittelbar und direkt profitieren
    3. Ziel der Sponsoringplattform „Energiequell“

      Bei der SWH gehen zahlreiche Anfragen zur Unterstützung von Projekten, Veranstaltungen und Vereinen ein. Dafür wird jedes Jahr ein festgelegtes Budget zur Verfügung gestellt. Damit das Budget im Sinne und nach mehrheitlicher Entscheidung der Energiekunden an die eingereichten Projekte verteilt werden kann, wurde die Sponsoringplattform „Energiequell“ initiiert. Sponsoringanträge an die SWH können ausschließlich über die Plattform Energiequell gestellt werden. Die „Bewilligung“ von Anträgen erfolgt durch die „Stimmabgabe“ (in Form von zugeteilten Sponsoring-Codes) der Energiekunden der SWH.
    4. Begrifflichkeiten und Definitionen

      • Sponsoringgeber: Die SWH stellen als Sponsoringgeber ein jährliches Budget für das Sponsoring zur Verfügung.
      • Sponsoringnehmer: Organisation, Vereine und Antragsteller, die einen Betrag aus dem Sponsoring-Budget der SWH erhalten
      • Sponsoring-Codes: Kunden der SWH erhalten regelmäßig ein Kontingent an Codes, das sie über die Sponsoringplattform „Energiequell“ an die jeweils veröffentlichten Projekte verteilen können. Die Sponsoring-Codes werden „Energietaler“ genannt.
      • Projekt: Dieser Begriff umfasst Aufgaben, Veranstaltungen, Anschaffungen usw. für eine Organisation einen Sponsoringantrag stellt.
      • Antragsteller: Der Antragsteller ist die Organisation, der Verein o.ä., in dessen Namen ein Beauftragter („Nutzer“) einen Sponsoringantrag stellt.
      • Vom Antragsteller beauftragte Person, die sich um die korrekte und vollständige Registrierung der Organisation und des zu unterstützenden Projekts auf der Sponsoringplattform kümmert und als Ansprechpartner rund um das registrierte Projekt fungiert.
      • Energiekunden: Kunden der Stadtwerke Herford GmbH, die zum Zeitpunkt der Verteilung der Energietaler einen laufenden Vertrag in einer der Sparten Strom, Erdgas oder Wärme haben und bei denen die zum Vertrag gehörende Energieverbrauchsstelle in Herford (Postleitzahlen 32049, 32051, 32052), 32120 Hiddenhausen, 32130 Enger oder 32139 Spenge liegt.
  2. Sponsoring-Richtlinie

    Die SWH unterstützen nur Projekte, Veranstaltungen und Organisationen in ihrem Erdgas- und Wassernetzgebiet. Das umfasst die Städte und Gemeinden Herford (Postleitzahlen 32049, 32051, 32052), 32120 Hiddenhausen, 32130 Enger und 32139 Spenge. Zusätzlich gelten folgende Kriterien, damit ein Sponsoring infrage kommt:
    1. Sponsoring-Bedingungen

      • Gefördert werden können Projekte, Veranstaltungen und Vereine aus diesen Bereichen:
        a. Mehr Sport für Jung und Alt („Sport“)
        Bewegung ist gesund – und Sport ist besonders in Gemeinschaft ein großartiges Erlebnis. Die SWH fördern künftig verstärkt Sportvereine und sportliche Freizeitangebote in Herford, Hiddenhausen, Enger und Spenge. Damit wollen die SWH dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche ebenso wie ältere Menschen mehr Möglichkeiten finden, in Gemeinschaft mit anderen sportlich aktiv zu sein.
        b. Mehr Ökologie in der Region („Umwelt“)
        Der Schutz des Klimas, der Natur und der Tiere liegt vielen Menschen am Herzen. Artenvielfalt, eine intakte Natur und ein gutes Klimagleichgewicht sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass unsere Lebensqualität erhalten bleibt. Deshalb unterstützen die SWH lokale Projekte, die sich für diese Ziele einsetzen
        c. Mehr Bildung und Brauchtum, Kunst und Kultur („Kultur“)
        Die SWH wollen die Region in möglichst vielen wichtigen Bereichen fördern. Dazu gehören zum Beispiel Bildungsangebote, aber auch Projekte, die Traditionen und Brauchtum lebendig halten. Auch Kunst- und Kulturprojekte werden von der SWH gefördert, die eine nachhaltige Zielsetzung haben und regional ausgerichtet sind.
        d. Mehr Engagement für Soziales, mehr Prävention für Gesundheit („Gesellschaft“)
        Soziale Projekte und gesellschaftliches Engagement sowie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge unterstützen die SWH auch mit ihren Fördermitteln. Voraussetzung ist auch hier der lokale bzw. regionale Bezug.
      • Das Projekt hat klare Ziele, die befristet und messbar sind.
      • Das Projekt leistet einen Mehrwert für die Imagepflege und Kundenbindung der SWH; Imagewirkung und Zielgruppen müssen kongruent mit der Zielsetzung der (SWH) sein.
      • Es besteht Branchenexklusivität bei dem betreffenden Projekt.
      • Das Projekt gewährt der SWH politische Neutralität und fördert keine religiösen oder weltanschaulichen Organisationen.
      • Die Maßnahme liegt nicht in der Vergangenheit. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich
      • Die Maßnahme beginnt oder findet innerhalb der nächsten 12 Monate statt.
      • Die zu fördernde Aktivität und/oder der Verein befinden sich im Netzgebiet der SWH.
      • Das Projekt hat das Potenzial, in der breiten Öffentlichkeit Anerkennung zu finden.
    2. Von der Förderung ausgeschlossene Organisationen und sonstige Ausschlusskriterien

      • Politische Parteien und parteinahe Organisationen, Gewerkschaften, Amts- oder Mandatsträger, Bewerber um ein öffentliches Amt
      • Religiöse Bewegungen, Einrichtungen, Kirchengemeinden (Ausnahme: Karitative Einrichtungen, soweit die Glaubensverkündung nicht im Mittelpunkt steht, zum Beispiel Kindergärten in Trägerschaft der Kirche.)
      • Charity Clubs
      • Organisationen mit kommerziellen Abteilungen
      • Sponsoring aufgrund einer besonderen Nähe von Organmitgliedern oder Mitarbeitern zum Fördermittelempfänger ist ausgeschlossen.
      • Förderverbote insbesondere aus dem Konzessionsvertragsrecht, dem Parteiengesetz und dem Beihilferecht sind strikt zu beachten.
      • Es werden keine Miet- und Betriebskosten, Kosten der Strom- und Wasserversorgung übernommen.
    3. Gegenleistungen für ein Sponsoring durch die SWH

        Die Gegenleistung erschöpft sich nicht in einer bloßen Platzierung des Logos der Stadtwerke Herford. Als Gegenleistungen des Sponsoringnehmers kommen in Betracht:
      • Nennung des Namens oder der Marke des Sponsors sowie Logoabdruck auf Plakaten, Broschüren, Bannern, Eintrittskarten oder Programmheften sowie auf der Homepage des Sponsoringnehmers
      • Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften, Programm- oder Vereinsheften
      • Hinweise auf das Sponsoring in Eröffnungsreden, Interviews, Statements
      • Gelegenheit zur positiven Darstellung für die SWH im Rahmen einer Veranstaltung, zum Beispiel das Aufstellen eines Informationsstandes, Abspielen eines Werbejingles des Sponsors, Berechtigung, Werbe- und Infomaterial an Gäste der Veranstaltung zu verteilen, prominente Platzierung des Namens oder Logos der SWH
      • Mitwirkung der SWH bei PR-Maßnahmen, zum Beispiel bei Pressekonferenzen
      • Berechtigung der SWH, Bilder für Werbe- und Infomaterial anzufertigen und das Logo sowie den Namen des Sponsoringnehmers zu verwenden
      • Zuteilung eines Kontingents an unentgeltlichen oder verbilligten Eintrittskarten durch den Sponsoringnehmer zur freien Verwendung des SWH
    4. Zusammenarbeit im Sponsoring

        Gemeinsam wird ein Konzept erarbeitet. Das Konzept sollte folgende Punkte beantworten:
      • Höhe und Qualität des werblichen Gegenwertes für die SWH
      • Erfüllungsort des Sponsoringgegenstandes, einschließlich der Ausführung über zu erwartende Werbekontakte (kalkulierte Zuschauerzahlen, Kontakte über mediale Vermarktung, Mitgliederzahlen des Vereins etc.)
      • ggf. Kostenkalkulation
      • Ausführung zur Branchenexklusivität (Energie, Wasser, Bäder, Wellness)
      • Darstellung der Geschäftsbeziehungen zur SWH und zur Herforder Versorgungs- und VerkehrsBeteiligungs GmbH.
      • Darstellung, wie das Vorhaben die Aufgaben der SWH und deren öffentlichen Zweck unterstützt
    5. Zusammenarbeit im Sponsoring

        In direkter Zusammenarbeit und Absprache mit der SWH kann aus dem allgemeinen Sponsoring ein Premium-Sponsoring entwickelt werden, das einen höheren - nicht über die Plattform „Energiequell“ vergebenen - Sponsoringbetrag beinhaltet. Diese Kriterien gelten für das Premium-Sponsoring zusätzlich den vorgenannten Bedingungen:
      • Extra-Zuwendungen für gute Ideen zur gemeinsamen Vermarktung der Produkte und Leistungen der SWH
      • Kennzeichnung gemeinsamer Aktivitäten durch Partner-Logos
  3. Teilnahmebedingungen auf der Plattform „Energiequell“

    Die SWH unterstützen nur Projekte, Veranstaltungen und Organisationen in ihrem Erdgas- und Wassernetzgebiet. Das umfasst die Städte und Gemeinden Herford (Postleitzahlen 32049, 32051, 32052), 32120 Hiddenhausen, 32130 Enger und 32139 Spenge. Zusätzlich gelten folgende Kriterien, damit ein Sponsoring infrage kommt:
    1. Teilnahmeberechtigung und Nutzungsrechte

      Auf der Sponsoring-Plattform „Energiequell“ können sich Organisationen und Antragsteller, die die vorgenannten Bedingungen der Sponsoring-Richtlinie erfüllen, für eine finanzielle Unterstützung in Form eines Sponsorings durch die SWH bewerben.
    2. Ablauf „Projektregistrierung“

      Um ein Projekt einzustellen und damit ein Sponsoring zu beantragen, muss zunächst die Organisation („Antragsteller“) registriert werden. Sobald die registrierte Organisation von der SWH geprüft und freigegeben wurde, kann ein Beauftragter („Nutzer“) der Organisation das zu fördernde Projekt auf der Plattform anlegen. Nach Freigabe des Projekts durch die SWH wird das Projekt sofort veröffentlicht und kann durch Sponsoring-Codes („Energietaler“) unterstützt werden.
    3. Gegenleistungen für ein Sponsoring durch die SWH

      Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Antragsteller, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Antragsteller wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
      Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die SWH übertragen. Außerdem wird der SWH das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Sponsoring-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
      Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Antragsteller die SWH von allen Ansprüchen frei.
      Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.
      Das Einstellen oder das Verlinken auf folgende Inhalte ist unzulässig:
      • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
      • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
      • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
      • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
      • Irreführende Inhalte
      • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
      Sobald die SWH Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die SWH das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
    4. Ablauf „Projektunterstützung

      Die Energiekunden der SWH mit einer Verbrauchstelle im Netzgebiet der SWH erhalten regelmäßig ein Kontingent an „Energietalern“ (Sponsoring-Codes), die sie zur Unterstützung der jeweils auf der Plattform „Energiequell“ veröffentlichten Sponsoring-Anträgen benutzen können. Je nach Wert des einzelnen Energietalers kann die Unterstützung auf mehrere Projekte verteilt werden.
    5. „Energietaler“

      „Energietaler“ werden in Form von einzigartigen über die Plattform generierten Sponsoring-Codes an die Energiekunden der SWH vergeben. Die Zuteilung kann je nach Aktion per E-Mail, Newsletter, im Rahmen von Veranstaltungen oder als Zugabe bei der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen der SWH und ihrer Tochtergesellschaften erfolgen. Die SWH behält sich das Recht vor, den Distributionsweg ohne Vorankündigung zu ändern oder anzupassen. Die Codes haben eine eingeschränkte Gültigkeit für die Einlösung von maximal 12 Monaten ab Erstellung.
    6. Vollständige Projekte

      Sobald ein Projekt eine ausreichende Anzahl an Energietalern erhalten hat, wird es als „vollständig“ markiert. Der Antragsteller wird zeitnah informiert, dass das Sponsoring mit der SWH zustande kommt.
    7. Sponsoring-Vertrag

      Wenn ein Sponsoring zustande kommt, erhält der Antragsteller (Sponsoringnehmer) per E-Mail einen entsprechenden Vertrag, in dem die Leistungen und Gegenleistungen, die sich aus dem Sponsoring ergeben, im Detail definiert sind.
    8. Unvollständige Projekte

      Projekte, die im Zeitraum bis zu ihrem Beginn/ihrer Durchführung, spätestens nach 12 Monaten, nicht ausreichend Energietaler von den Energiekunden der SWH erhalten, bekommen keine Förderung von der SWH. Der Antragsteller wird zeitnah über das Nicht-Zustandekommen eines Sponsoringvertrages informiert und das Projekt wird von der Plattform entfernt.
    9. Freigabe zur Veröffentlichung

      Jegliche registrierte Organisation und Projekte werden vor der Veröffentlichung von der SWH geprüft. Die SWH behält sich vor, Registrierungen und Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechts-verletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten. Organisationen und Projekte, die gemäß Sponsoring-Richtlinie von einer Teilnahme ausgeschlossen sind, werden ohne Veröffentlichung von der Plattform entfernt. Die jeweiligen Antragsteller werden schriftlich über eine Entfernung informiert.
    10. Aussetzung von Aktionen

      Die SWH behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der SWH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungs-gehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Sponsoringaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die SWH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.
    Die Erstellung der Antragsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Antragsteller. Sie allein tragen dafür Sorge, dass ihre Unterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
    Jeder Antragssteller stellt die SWH – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Antragssteller herleiten.
    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die SWH insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
    Die SWH kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Datenschutz

    Die SWH und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der SWH verwiesen: Datenschutz - Stadtwerke Herford Durch die Registrierung auf der Sponsoringplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die SWH die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die SWH behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der SWH, der Internetseite der SWH und auf Medien zur Bewerbung der Sponsoringplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an info@stadtwerke-herford.de gegenüber der SWH per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Sponsoringplattform zurückzutreten.
  6. Kommunikation

    Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Spendenplattform erfolgt per unverschlüsselter E-Mail. Der Versand einer unverschlüsselten E-Mail im Internet birgt das Risiko, dass diese Nachricht von unberechtigten Dritten abgefangen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen wird. Die Antragsteller sind in Kenntnis der damit einhergehenden Risiken und damit einverstanden, dass eine Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail erfolgt.
  7. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Stand der Nutzungsbedingungen: 13. August 2025